Bildrechte: Welche Bilder dürfen Sie für Ihre Webseite verwenden?

Beitrag veröffentlicht am 04. September 2018 | Kategorie: Recht | 0 Kommentare

Bilder werten jeden Text auf, sie sagen natürlich mehr als tausend Worte und sie erzeugen Aufmerksamkeit. Eine Webseite ohne Bilder wirkt eher trocken und wenig einladend. Jedoch hat nicht jeder Seitenbetreiber Zugang zu frei verfügbaren Bildern und schon gar nicht jeder das Talent, selbst hochwertige Bilder zu schießen. Die Selbstbedienung in der Google-Bildersuche kann jedoch schnell teuer werden und langfristig erhebliche Schäden für Ihr Unternehmen bedeuten. Wir verraten, worauf Sie bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial achten sollten.

Von der Abmahnung bis zur Insolvenz

Sie brauchen ein Bild für den neuen Blogartikel, ein Social-Media-Posting oder den Hintergrund Ihrer Webseite – also laden Sie es auf die Schnelle aus dem Netz herunter. Die Qualität ist schließlich makellos und es sind Milliarden Bilder scheinbar kostenlos vorhanden… warum also nicht einfach übernehmen? Nach ein paar Tagen entdeckt ein Kollege von Ihnen, dass das Bild sich auch ideal für die neue Marketingkampagne eignet. Also übernimmt er das Bild für Werbeanzeigen, Broschüren und Plakate. Das kann fatale Folgen haben.

Bei einem Blogbeitrag, in dem Sie ein Bild ungefragt und ohne Hinweis zum Urheber benutzt haben, können die Konsequenzen noch überschaubar sein. Eine Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei landet im Briefkasten und Sie müssen ein paar Hundert Euro zahlen sowie das Bild wieder herausnehmen. Das können die meisten Unternehmen verkraften. Bei der Marketingkampagne, die vielleicht sogar deutschlandweit läuft und somit eine gewisse Reichweite hat, wird sich der Urheber wohl kaum mit einer Abmahnung zufriedengeben. Schließlich hat er das Bild gemacht oder gemalt, das nun für die Umsatzsteigerung Ihres Unternehmens sorgt. Hier kann eine Schadenersatzklage schnell in fünf- oder sechsstelligen Beträgen enden und Ihrem Unternehmen sprichwörtlich das Genick brechen. Kein Unternehmer sollte mit dem Thema Bildrechte also zu leichtsinnig umgehen. Auch aus Respekt zum Künstler, der für seine Arbeit entlohnt werden möchte.

Denn: Das Urheberrecht ist immer auf der Seite des Künstlers – in diesem Fall gehört es dem Fotografen. Ein häufiger Trugschluss ist außerdem, dass das Bild nach der Bezahlung dem Käufer gehört. Er erhält lediglich die Nutzungsrechte. Das Urheberrecht kann dagegen nicht abgetreten werden und bleibt beim Künstler.

Möglichkeiten für kosten- und lizenzfreie Bilder

Trauen Sie es sich nicht zu, selbst zu fotografieren oder gar zu illustrieren, haben Sie dennoch zwei Möglichkeiten, legal an fremde Bilder heranzukommen.

  • Engagieren Sie einen Grafiker und / oder Fotografen: Klar, das geht ins Geld. Für größere Kampagnen oder hochwertige Produkte führt jedoch fast kein Weg daran vorbei. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.
  • Nutzen Sie lizenzfreie Bilder aus zahlreichen Plattformen: Für alle, die kaum Budget für Fotos und Bilder vorgesehen haben oder nur wenig Geld dafür ausgeben möchten, gibt es verschiedene Online-Portale mit Millionen von Stockfotos (stock = Bilder werden auf Vorrat produziert). Die Plattform pixabay.com beispielsweise bietet die meisten Bilder zur kommerziellen Verwendung kostenlos an – Sie können jedoch eine freiwillige Spende für den Künstler hinterlassen und müssen sich registrieren. Es gibt außerdem viele Plattformen wie Fotolia, wo Lizenzen gegen relativ kleines Geld erworben werden können. Perfekt für „Vielblogger“ und diejenigen, die auch Umsatz aus ihrem Content erwirtschaften.

Bei der Nutzung aus kostenlosen Portalen wie Pixabay sollten Sie aber sicherheitshalber immer den Urheber unter dem Bild, am Ende Ihres Blogartikels oder im Impressum Ihrer Website angeben. Das kann Sie vor Abmahnungen schützen, die außerhalb von Pixabay kommen könnten. Schließlich ist man nie sicher, wer die kostenfreien Bilder bei solchen Plattformen hochlädt.

Nutzen Sie nur rechtskonforme Bilder

Wie bei allen Rechtsthemen ist auch der Bereich der Bildrechte für Laien unübersichtlich und daher mit Vorsicht zu behandeln. Im Zweifelsfall oder auch nach einer Abmahnung empfiehlt sich immer ein Fachanwalt, der sich auf Urheber- und Nutzungsrecht spezialisiert hat.

Hier noch einmal die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Verwendung von fremden Bildern beachten sollten:

  • Bilder nur von seriösen Datenbanken und Portalen herunterladen
  • Nutzungsrechte beachten (private oder kommerzielle Verwendung etc.)
  • Namen des Künstlers angeben
  • Für große Projekte Profis engagieren
Bildquelle: © Pexels, Pixabay (CC0 Creative Commons) | Tags: abmahnung, bilder, fotos, nutzungsrecht, urheberrecht