E-Mail Abofallen – so schützen Sie sich vor teuren Extras

Beitrag veröffentlicht am 01. September 2017 | Kategorie: Recht | 0 Kommentare

Sie kennen es vielleicht: Man meldet sich bei seinem kostenlosen E-Mail-Anbieter an und es erscheint zunächst eine hübsche Grafik, die wie ein Geschenk aussieht. Ob GMX oder WEB.de – viele Anbieter tricksen mit zwischengeschalteter Werbung, um ihre Kunden in kostenpflichtige Abofallen zu manövrieren. Wir sagen Ihnen, wie Sie solche Abonnements umgehen und im Zweifelsfall auch vom Vertrag zurücktreten können.

Das vermeintliche Geschenk

Oft werden die Abo-Angebote wie ein Geschenk oder ein tolles Extra aufgemacht, das zuerst lukrativ erscheint. Mehr Speicherplatz und viele andere Zusatzdienste werden geboten. Wenn man jedoch nur wie üblich seine E-Mails lesen möchte, kann man irgendwo unten durch einen Link zu seinem Postfach gelangen. Diese Links sind nicht sofort zu erkennen und oft viel kleiner geschrieben als der „Abofallen-Button“. Es wird also alles Legale dafür unternommen, dass Sie das Knebel-Abo abschließen. Oft sind die ersten drei Monate davon kostenlos und man bemerkt nicht einmal, dass man einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Die Rechnung kommt dann Monate später. Natürlich nach dem 14-tägigen Widerrufsrecht – wie praktisch für den E-Mail-Anbieter!

Die Abonnements sind gesetzlich nicht immer einwandfrei

Trotz der im Jahr 2012 gesetzlich beschlossenen Button-Lösung kommt es noch immer vor, dass Kaufverträge nicht eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Schließlich müsste so ein Button immer mit der Bezeichnung „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ versehen werden, damit der Kaufvertrag seine Gültigkeit erhält. Dies wird auch heute immer noch nicht eindeutig genug gemacht. Hier ergibt sich also die Chance für Sie, rechtlich dagegen vorzugehen.

So können Sie sich schützen

Zwar kursiert im Netz gelegentlich die Meinung, dass man Mahnschreiben von solchen E-Mail-Anbietern getrost ignorieren kann, da diese nicht rechtens sind. Jedoch ist die Sachlage nicht immer so eindeutig, vor allem, wenn Sie tatsächlich auf einen „Kaufen“-Button geklickt haben sollten. Wir empfehlen Ihnen, einen kleinen persönlichen Check vorzunehmen, um sich vor solchen Fallen zu schützen.

1. War der Button rechtmäßig?
Überprüfen Sie zuerst, ob der Kauf-Button auch wirklich die nötige Bezeichnung hatte und somit unmissverständlich war. „Bestellen“ und „Anmelden“ sind beispielsweise nicht ausreichende Bezeichnungen. Wenn es also nicht eindeutig war, stehen sie juristisch auf der besseren Seite. Für weitere juristische Beratung kontaktieren Sie dennoch einen Anwalt, denn diesen können und wollen wir nicht ersetzen!

2. Waren alle Informationen vorhanden?
Kurz vor der Bestellung des Abonnements müssen Sie über alle Vertragsdaten aufgeklärt werden. Laufzeit, Kündigungsbedingungen, Preise etc. müssen ganz klar aufgelistet werden, bevor Sie den Vertrag eingehen. Ohne nötige Infos geht es in Richtung Täuschung und kann somit hinsichtlich der Wirksamkeit angezweifelt werden.

3. Nutzen Sie die 14 Tage Widerrufsrecht
Falls Sie doch einmal versehentlich auf den Button klicken und den Vertrag abschließen sollten, können Sie immer noch Gebrauch von Ihrem grundsätzlichen Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage machen. Dieses Recht steht Ihnen bei Jedem Kaufvertrag zu und ist ohne Angaben von Gründen durchsetzbar.

4. Lesen Sie regelmäßig Ihre E-Mails
Über den Vertragsabschluss erhalten Sie in der Regel auch eine E-Mail, die Sie nicht übersehen sollten. Sonst können die 14 Tage verstreichen und Sie befinden sich in der Abofalle.

5. Nutzen Sie andere Anbieter oder E-Mail-Programme
Bei z. B. Gmail von Google oder vielen anderen Anbietern werden Sie nicht mit Werbung überhäuft und können ganz entspannt Ihre E-Mails lesen. Außerdem können Sie auch Programme wie Outlook oder Thunderbird zum Lesen und Verschicken Ihrer E-Mails nutzen – so umgehen Sie ganz einfach nervige Zwischenseiten mit den Abofallen.

Fazit

Beachten Sie all diese Punkte, dann können Sie einer Abofalle ganz unproblematisch entkommen. Vergessen Sie auch nicht, dass die Gesetze in solchen Fällen verbraucherfreundlich verabschiedet wurden. Sie müssen also bei Mahnschreiben nicht gleich in Panik geraten. Schauen Sie sich Ihre Lage stattdessen ganz in Ruhe an und machen Sie den Abo-Check.

Bildquelle: © ferarcosn, Pixabay (CC0 Create Commons) | Tags: abofalle