Wer braucht ein Impressum und was gehört hinein?

Beitrag veröffentlicht am 15. Mai 2017 | Kategorie: Recht | 0 Kommentare

Unsere Kunden fragen uns immer wieder, ob auf ihrer Homepage oder im Blog ein Impressum wirklich Pflicht ist. Um die Spannung nicht allzu unerträglich zu machen, können wir schon vorab verraten: Grundsätzlich ist für alle geschäftsmäßigen Webseiten ein Impressum notwendig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Alle privaten Homepages ohne geschäftliche Absichten können das Impressum weglassen. Das klingt zwar sehr einfach, ist in der Realität jedoch mit einigen Details verbunden, die es zu beachten gilt. Wir erklären Ihnen, welche Punkte in den verschiedenen Branchen in einem Impressum auftauchen müssen und welche Folgen es nach sich ziehen kann, wenn man die Regeln ignoriert.

Eine Zauberformel für alle Internetseiten gibt es nicht

Haben Sie auch schon mal „Was gehört in ein Impressum?“ in die Suchmaschine eingegeben und mussten teilweise wilde Theorien lesen? Ob Ratgeberseiten oder Foren – so wirklich verlassen kann man sich auf die Aussagen im Netz nicht. Auch die InternetWerk GmbH hat keine juristische Abteilung, die sich nur mit dem Thema Impressum auseinandersetzt. Wir orientieren uns aber ganz sachlich am aktuellen Telemediengesetz (TMG) und wollen Ihnen auf dieser Basis die wichtigsten Informationen vermitteln. Wenn Sie sich an das Gesetz halten, gibt es auch keinen Spielraum für Abmahnungen oder gar Klagen.

Wichtig ist außerdem zu verstehen, dass es nicht das eine Allround-Impressum gibt, das für alle Internetpräsenzen gilt. Je nach Dienstleistung, Produkt oder Plattform müssen einzelne Punkte beachtet werden, die in Ihrem Impressum gefunden werden können.

Diese Infos gehören in jedes Impressum

Wie bereits angeschnitten, sei zuerst angemerkt: Nach dem Telemediengesetz haben Diensteanbieter „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Diese Informationen über die Identität des Betreibers müssen also in jedem Impressum einer kommerziellen Webseite stehen:

Name und Anschrift

  • Für natürliche Personen sind mindestens der ausgeschriebene Vor- und Nachname Pflicht.
  • Bei juristischen Personen wie GmbH, AG, OHG etc. müssen unbedingt die Firmenbezeichnung, die Rechtsform und der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer) drin stehen.
  • Adresse wie üblich mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Bei juristischen Personen ist der Sitz der Zentrale von Bedeutung.
  • Ein Postfach ist nicht ausreichend, weil es keine ladungsfähige Anschrift ist.

Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme

Für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ist die E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Die Telefonnummer ist zwar nicht fest vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um den Besuchern genug Kontakt-Möglichkeiten zu bieten. Spätestens nach einer direkten E-Mail-Anfrage des Besuchers müssen Sie eine Telefonnummer anbieten, damit dieser Sie auch außerhalb des Internets erreichen kann. Von teuren Mehrwertdienstnummern (z.B. 0900…) ist dringend abzuraten!

Diese Infos sind abhängig von Ihrer Unternehmensform

Rechtsform

Wie schon erwähnt, muss bei juristischen Personen auch unbedingt die Rechtsform des eigenen Unternehmens, einer Stiftung oder eines Vereins im Impressum mit angegeben werden. Beispiele: GmbH, AG, GbR, e.V. und viele mehr.

Kapital der Gesellschaft

Kein ausschlaggebender, jedoch ebenfalls ein möglicher Grund für eine Abmahnung kann die fehlerhafte Angabe des Stamm- oder Grundkapitals sein. Sie müssen zwar auf Ihrer Webseite als Gesellschaft keine Angaben über Ihr Kapital machen. Tun Sie aber dennoch aus freien Stücken, müssen diese korrekt sein und auch im Impressum stehen. Dadurch soll der Verbraucher nicht irregeführt werden können.

Infos zur Aufsichtsbehörde

Wenn Sie einen Dienst anbieten, der einer behördlichen Zulassung bedarf, müssen Sie auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Das gilt z. B. für Sicherheitsunternehmen, Makler oder Spielhallenbetreiber.

Infos zum öffentlichen Register

Ist Ihr Unternehmen in einem öffentlichen Register eingetragen, so müssen auch hierzu genaue Angaben im Impressum stehen. Ob nun Handelsregister oder Vereinsregister – der Ort und die Art des Registers sowie die Registernummer gehören rein. Beispiel: Amtsgericht Nürnberg; HRB 1000.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Kleinunternehmer, Steuernummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist selbsterklärend und gehört ebenfalls in Ihr Impressum, fall Sie im Besitz einer solchen sind. Für Kleinunternehmen gilt ganz einfach: Sie besitzen keine USt-Id-Nr., müssen also auch keine angeben. Kleinunternehmer müssen jedoch bei der Preisangabe den Hinweis mit angeben, dass aufgrund des Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Des Weiteren muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer laut TMG ins Impressum, falls eine vorhanden ist. Lediglich die Steuernummer muss nicht dabei stehen.

Berufsspezifische Informationen

Freiberufliche Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsberater müssen außerdem folgende Angaben machen:

  • Gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde.
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind.

Besonderheiten bei AG, GmbH oder KG

Wird das Geschäft aktuell veräußert (Liquidation) und befindet sich in diesem Prozess, muss das ebenfalls im Impressum angegeben werden.

Infos bei redaktionellen Inhalten und Bildern

Sollten Sie auf Ihrer Seite redaktionelle Inhalte veröffentlichen (News, Blog), müssen extra Name und Adresse der Person drin stehen, die für die Inhalte verantwortlich ist. Wenn Sie Bilder aus Stockdatenbanken verwenden, müssen die Quellen der Urheber genannt werden – auch bei Lizenzerwerb. Das geht aus dem Mediendienstestaatsvertrag, § 10 hervor.

Webseiten im Wartungsmodus

Befindet sich eine Webseite gerade im Auf- oder Umbau, ohne sichtbare Inhalte und ist dies deutlich gekennzeichnet, besteht keine Impressumspflicht für die Betreiber.

Hinweispflicht für B2C-Onlinehändler

Seitenbetreiber, die online Verträge mit Endkunden abschließen, müssen einen Hinweis und einen Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU inkl. anklickbarem Link einbinden:

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unser Fazit

Noch einmal zur Wiederholung: Ein Impressum benötigen Sie nicht, wenn Sie beispielsweise eine Familien-Homepage zum privaten Zweck erstellt haben.

Wenn Sie für alle anderen Zwecke die genannten Punkte beachten und die vorgeschriebenen Infos in Ihrem Impressum angeben, kann Ihnen juristisch kein Ärger drohen. Manchmal gibt es jedoch einzelne Grenzfälle, für die ein Fachmann hinzugezogen werden sollte. Eine juristische Beratung können wir also immer dann empfehlen, wenn Sie unsicher sind, welche Angaben auf Ihre Internetpräsenz gehören. Fehlt Ihnen das Impressum oder ist es fehlerhaft, können Sie durch Wettbewerber bzw. ihre juristischen Vertreter abgemahnt werden. Das ist immer mit hohen und unnötigen Kosten verbunden, die Sie relativ einfach vermeiden können.

Bildquelle: © MIH83, Pixabay (CC0 Public Domain) | Tags: impressum