Auskunftsersuchen und Datenanfragen von Behörden

Wenn Behörden und private Einrichtungen Kundendaten anfragen verlangen wir, dass sie dabei die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Wir prüfen jede Anfrage gründlich und stellen sicher, das der Anfrage ein rechtlich zugelassenes Verfahren zugrunde liegt.

Eine korrekte Datenanfrage muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der anfragenden Behörde, Anschrift mit Kontaktdaten
  • Aktenzeichen der anfragenden Behörde
  • Informationen zum konkreten Tatvorwurf
  • Detaillierte Angabe der Rechtsgrundlage, warum ein Anspruch auf Datenherausgabe besteht
  • Ausführungen zur weiteren Verwendung der Daten
  • Verwendung von formellem Briefpapier
  • Unterschrift durch bearbeitende Person
  • Sofern erforderlich Darstellung etwaiger Vollmachtsverhältnisse der bearbeitenden Person

Ihre Anfrage muss uns in Schriftform erreichen.

Kontaktstelle gemäß Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates

E-Mail: info@internetwerk.de
Eine Kontaktaufnahme ist in folgender Sprache möglich: Deutsch

Werden betroffene Kunden durch die InternetWerk GmbH über Auskunftsersuchen informiert?

Wir dürfen betroffene Kunden nicht über Auskunftsersuchen informieren. Andernfalls würden wir uns strafbar machen. Telekommunikationsanbieter werden in Deutschland durch verschiedene Gesetze zur Verschwiegenheit über die meisten Auskunftsersuchen von Behörden verpflichtet. Dies wurde so geregelt, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.